Vom Lumpensammler zum Ressourcenmanagement

Lumpen, altes Eisen, Knochen und Papier, alles sammeln wir! Dieser alte Ruf des Lumpensammlers macht längst ökologisch und ökonomisch Sinn.





So wurden 2007 z.B. 63 % der Siedlungsabfälle und 2008 ca. 82 % der Produktionsabfälle verwertet. Den Durchbruch zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft versucht nun das Bundesumweltministerium (BMU) mit dem vorgelegten Arbeitsentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der auch die neue EU-Abfallrichtlinie umsetzen soll.

Der rote Faden
Mehr Wertstoffe, weniger Abfälle ist der „rote Faden“ in dem Gesetzentwurf. Viele Produktionsrückstände aus der Wirtschaft oder Rückstände aus den Haushalten werden  zurzeit gesetzlich als „Abfall“ eingestuft. Sie unterliegen damit einer aufwendigen Abfallüberwachung und -entsorgung. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wird weniger als Abfall definiert. Somit können z.B. die aus den Abfällen gewonnenen Wertstoffe rasch und unkompliziert weiter genutzt werden – ohne bürokratischen  Abfallüberwachungsaufwand. Voraussetzung ist, dass die BMU-Vorgaben noch spürbar entschlackt werden.

1:1-Umsetzung der EU-Abfallrichtlinie
Obwohl das BMU die EU-Abfallrichtlinie eigentlich 1:1 umsetzen wollte, wird bei der deutschen Umsetzung insbesondere bei den Verwertungsquoten draufgesattelt. Nach den EU-Vorgaben muss bis zum 1. Januar 2020 für alle Siedlungsabfälle eine Verwertungsquote von 50 % - BMU erhöht auf 65 % - und bei allen Bauabfällen eine Quote von 70 % - BMU erhöht auf 80 % - von Unternehmen und Kommunen national erzielt werden. Der DIHK fordert: Zu Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen innerhalb der EU sollte auch bei den Quoten die EU-Abfallrichtlinie 1:1 umgesetzt werden. Ein durch überzogene staatliche Quoten erzwungenes Recycling führt in der Regel zu Bürokratie und Kosten bei den betroffenen Unternehmen.

Fairer Wettbewerb zwischen Kommune, Entsorger und Unternehmen
Deutlich sind die unterschiedlichen Interessen zwischen Kommunen, privater Entsorgungswirtschaft und Unternehmen. Die Kommunen wollen wie bisher möglichst alles in kommunaler Regie belassen. 2009 betrug der Umsatz in der kommunalen Abfallwirtschaft rund 13  Mrd. Euro. Demgegenüber erwartet die private Entsorgungswirtschaft deutliche Schritte für mehr Privatisierung; 2009 wird deren Umsatz auf rund 30 Mrd. Euro geschätzt. Der DIHK fordert einen fairen Wettbewerb zwischen allen Beteiligten. Für die gewerblichen Abfallerzeuger beutet dies weniger staatliche Bevormundung als bisher: Sie sollten eigenständig entscheiden, ob sie ihren Abfall in eigenen, privaten oder kommunalen Anlagen entsorgen. Die Kommunen sollten sich auf die notwendige abfallwirtschaftliche Kontrolle (Gewährleistungsverantwortung) beschränken und alle Entsorgungsdienstleistungen so wettbewerblich ausschreiben, dass auch mittelständische Unternehmen zum Zuge kommen können. Die private Entsorgungswirtschaft könnte dann das konkrete Entsorgungsgeschäft mit der Erfassung, Sammlung und Verwertung der Abfälle  (Durchführungsverantwortung) übernehmen.

Ressourcenschutz mit weniger Bürokratiekosten
Der ökologische und ökonomische Spagat im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz liegt darin, effizienten Ressourcenschutz mit weniger Bürokratie und mehr Wettbewerb zu erreichen. Die Unternehmen haben ohnehin gerade in der gegenwärtigen Situation ein hohes wirtschaftliches Interesse an einer effizienten Nutzung ihrer Ressourcen. Dann muss dies staatlich nicht unnötig fixiert oder sogar übertroffen werden!



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Haben Sie mal versucht 1895 durch 186 zu teilen, ohne Handy, mit der Hand. Ich hab tatsächlich vergessen wie das grundsätzlich geht. Aber ich kann Propan, Butan, Pentan, Hexan, Heptan und Oktan aufsagen und die Desoxyribon.....
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