Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung: Gemeinderat beschließt Kriterien für die Konzessionsvergabe
Im Frühjahr nächsten Jahres wird die Landeshauptstadt entscheiden, wer künftig die Netze für Gas, Strom und Fernwärme besitzt und betreibt. Grundlage für die Konzessionsvergabe ist ein rechtssicheres, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren.
Genau wie alle anderen Bewerber werden sich die Stadtwerke Stuttgart dem rechtlich vorgegebenen Vergabeverfahren stellen.
Inzwischen ist dieses einen Schritt weiter: Im Rahmen der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Gemeinderat am 19. Juli festgelegt, welche Kriterien Bewerber erfüllen müssen, um eine Konzession zu erhalten. In den Entscheidungsprozess sind auch die Ergebnisse und Anregungen aus zwei Bürgerinformationsabenden und einem Workshop mit Vertretern von Bürgerinitiativen eingeflossen, die die Stadt seit Mai veranstaltet hat.
Die genauen Vergabekriterien und deren Gewichtung werden den Interessenten in einem so genannten “Ersten Verfahrensbrief“ mitgeteilt.
Folgende Vorgaben müssen die Bewerber erfüllen:
Sichere Netze: Die Sicherheit des Netzbetriebs muss gewährleistet sein. Von den Bewerbern werden insbesondere Nachweise ihrer wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit erwartet. Sie müssen sich zu den geplanten Investitionen in die Versorgungssicherheit sowie zur Anpassung des Netzes an künftige Anforderungen äußern.
Preisgünstigkeit: Die Bewerber sind aufgefordert, eine Prognose der künftigen Netznutzungsentgelte abzugeben und sich zu Baukostenzuschüssen und Anschlusskosten äußern.
Verbraucherfreundlichkeit: Die Stadt erwartet, dass Störungen an jedem Tag im Jahr rund um die Uhr behoben werden und dass ein entsprechender Telefon- und Internetservice eingerichtet wird. Die Bewerber müssen die Reaktionszeiten bei der Störungsbeseitigung und ihren Kundenservice genau erläutern.
Effizienz: Die Bewerber müssen genaue Angaben zur Effizienz des Netzbetriebs machen.
Umweltverträglichkeit: Interessenten sind aufgefordert darzustellen, wie sie die netztechnischen Voraussetzungen für die dezentrale Einspeisung von erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen schaffen wollen. Zu den bewertungsrelevanten Punkten zählen auch der Einsatz umweltschonender Materialien, die Beseitigung umweltschädlicher Stoffe aus bestehenden Anlagen, die Umweltfreundlichkeit von Fuhrparks, die Erdverkabelung von Leitungen sowie die Schonung von Bäumen bei Baumaßnahmen.
Der Verfahrensbrief mit den oben genannten Kriterien geht an Unternehmen, die nach der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger (17. Februar 2011; Ergänzungen 18. Mai 2012) und im Amtsblatt der Europäischen Union (1. März 2011; Ergänzungen 26. Mai 2012) ihr Interesse an einer Konzession beziehungsweise der Gründung eines Kooperationsunternehmens mit der Landeshauptstadt bekundet haben.
In dem Verfahrensbrief werden die Interessenten aufgefordert, ein vorerst unverbindliches Angebot abzugeben. Die Verwaltung wertet anschließend die eingehenden Angebote aus und berichtet dem Gemeinderat darüber. In einem nächsten Schritt haben die Bewerber dann die Möglichkeit, ihr Angebot zu konkretisieren. Direkt nach dieser “Dialogphase“ wird die Stadt einen “Zweiten Verfahrensbrief“ entwerfen. Die Interessenten können dann ein verbindliches Angebot erstellen.
Hintergrund Konzessionsverträge:
Bei der Konzession handelt es sich um einen Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Netz der allgemeinen Versorgung gehören. Die Landeshauptstadt schließt einen privatrechtlichen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen über das Recht, öffentliche Straßen, Wege oder Plätze für ihre Leitungen nutzen zu können. Im Gegenzug erhält sie eine Konzessionsabgabe. Der Konzessionsvertrag regelt nur den Netzbetrieb. Die Erzeugung und der Vertrieb von Strom und Gas müssen nach dem Energiewirtschaftsgesetz von der netzbezogenen Übertragung und Verteilung getrennt sein.
Für Fernwärme gilt das Energiewirtschaftsgesetz zwar nicht, die Stadt wird aber auch hier ein transparentes Verfahren durchführen.
Im Rahmen des Verfahrens wird die Stadt drei Alternativen prüfen: Die Vergabe der Konzessionen für Gas, Strom und Fernwärme an Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt nicht beteiligt ist, die Gründung eines Kooperationsunternehmens mit der Landehauptstadt sowie die reine Rekommunalisierung mit Vergabe der Konzessionen an die Stadtwerke Stuttgart.
Die Wiedereröffnung erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben und Hygienevorschriften: Für die Gäste steht Desi.....
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