Einigung im Streit Lenz gegen Züblin

Gegenstand von fünf Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart waren Anfechtungs-, Nichtigkeitsfeststellungs- und Beschlussfeststellungsklagen, insbesondere gegen Beschlüsse der Hauptversammlungen der Beklagten Ed. Züblin AG aus den Jahren 2006, 2007 und 2008.





Ein weiteres Berufungsverfahren wurde von Herrn Eberhard Lenz gegen die Ed. Züblin AG wegen Kosten aus zwei vorangegangenen Rechtsstreiten geführt.

Auf Vorschlag des 20. Zivilsenats des OLG Stuttgart sind die Parteien übereingekommen, die Berufungsverfahren im Interesse der Gesellschaft gemeinsam und einheitlich durch einen Vergleich zu beenden.

Der Vergleich soll die Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter bilden. Die STRABAG SE (Wien/Villach) ist deshalb der Vereinbarung beigetreten.

Der Lenz Vermögensverwaltungsgesellschaft wurden u.a regelmäßige Informationsrechte eingeräumt.

Durch Beschluss vom 21. Juni 2010 hat der 20. Zivilsenat das Zustandekommen des Vergleichs festgestellt. Damit sind sämtliche beim Oberlandesgericht Stuttgart zwischen den Parteien anhängigen Verfahren abgeschlossen worden.

Aktenzeichen:

20 U 14/07
20 U 21/07
20 U 2/08
20 U 7/08
20 U 3/09
20 U 4/09



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