Bürgerportal für Stuttgart Cityweit
Wie jedes Jahr steigen die Strafen für Fehlverhalten im Straßenverkehr. Und wie jedes Jahr zeigt die kaum Erfolg. Radwege sind zugeparkt und Lastwagen übersehen Radfahrer. Paketdienste blockieren die Straße weil immer mehr im Internet bestellen. Und immer mehr Kunden wollen in eine immer kleiner werdende Großstadt. #
Hier die neusten Erhöhungen:
Zum Schutz der Zweiradfahrer wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt, das mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, somit Fahrrädern und auch Motorrädern verbietet.
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern einhalten.
Die Sätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 20 km/h werden verdoppelt.
Inner + außerorts gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt (vorher: ab 21 km/h). Die Bußgelder betragen nun 70 € bzw. 60 € und wurden damit verdoppelt.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) gibt es 2 Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Wer keine Rettungsgasse bildet, wird künftig mit 200–320 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot belegt. Wer eine solche benutzt, zahlt künftig 240–320 €. Eine Behinderung oder konkrete Gefahr muss nicht mehr vorliegen.
Lkws über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Verstöße werden mit 70 € und einem Punkt geahndet.
Für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Einsatz oder Rettungsfahrzeuge droht nun neben einem Bußgeld von 100 € ein Punkt.
Parken auf Geh- und Radwegen sowie das (auch kurzfristige) Halten auf Schutzstreifen kostet künftig 55 €. Wird hierdurch ein Verkehrsteilnehmer behindert, wird dies mit 70 € und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.
Die Benutzung von Radarwarnern auf Mobiltelefonen und Navis wird mit 75 € und einem Punkt geahndet.
Wir lösen das Problem aber nicht in den wir immer mehr Straßen zu Radwegen machen, die Schadstoffklassen erhöhen oder den Paketfahrer am Straßenrand hängen. Es sind schlauere Verkehrskonzepte gefordert. Und man muss dem das Geschäft verderben der daran verdient.
Kein Wagen muss 300 fahren können, kein Motorrad nach Tornado klingen und es muss auch nicht 5 Paketdienste geben die täglich gleich mehrfach anliefern.
Die betroffenen Personen sollten sich gleich nach ihrer Einreise in das Land Baden-Württemberg bei der zuständigen Ortspolizeibehörde/dem Ordnungsamt ihres Wohnsitzes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies kann entweder die ei.....
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