Stadt sucht Unterkünfte für Flüchtlinge

In Stuttgart müssen in diesem Jahr zusätzlich Plätze für 260 Flüchtlinge geschaffen werden. Mit derzeit 822 Plätzen sind die Flüchtlingsunterkünfte der Stadt voll belegt. Ein besonderes Problem sind unerlaubt eingereiste, oft minderjährige Ausländer. Über die aktuelle Situation der Unterbringung hat Bürgermeisterin Isabel Fezer in der heutigen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses berichtet.





Seit Anfang des vergangenen Jahres hat das Sozialamt als sogenannte Untere Aufnahmebehörde der Stadt bereits 235 Flüchtlinge im geregelten Verfahren und darüber hinaus 41 unerlaubt eingereiste Ausländer nach Paragraf 15a Aufenthaltsgesetz aufgenommen und in neu akquirierten und zu diesem Zweck zum Teil umgebauten Gebäuden untergebracht. Insgesamt wurden dafür in der Landeshauptstadt Stuttgart in den vergangenen zwölf Monaten 106 Plätze in vier neuen Unterkünften geschaffen und weitere 99 Plätze durch in bestehenden Unterkünften realisiert.

Außerdem hat das Sozialamt große Anstrengungen unternommen, um Personen mit Aufenthaltsrecht - trotz der prekären Situation auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt - in (Sozial-)Mietwohnungen zu vermitteln. Dadurch fand eine entsprechende Umwidmung der frei gewordenen Plätze für die Belegung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz statt.

“Die Stadtverwaltung unternimmt selbstverständlich weiterhin alle Anstrengungen, um die zusätzlich notwendigen Kapazitäten bereitzustellen“, erklärte die Bürgermeisterin. Bis zum April dieses Jahres können voraussichtlich wieder 70 Flüchtlinge, die bereits auf der “Warteliste“ stehen, aufgenommen werden. Im Laufe dieses Jahres ist eine weitere Erhöhung um 260 Plätze nötig.

Isabel Fezer wies darauf hin, dass sich inzwischen die Akquisition und baurechtliche Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften wesentlich komplizierter gestaltet als Anfang bis Mitte der 90er-Jahre. Zum einen ist es in Stuttgart weitaus schwieriger als in manchen Landkreisen, hierfür geeignete Immobilien zu finden, zum anderen ist es heute wesentlich aufwendiger, die baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen - insbesondere hinsichtlich des zweiten Rettungswegs. Auch die Information der Anwohner und Einsprüche gegen die Unterbringung führen zu zeitlichen Verzögerungen.

Laut Statistik ist die Landeshauptstadt bei der Flüchtlingsaufnahme zurzeit mit rund 75 Personen im Rückstand, da 80 unerlaubt eingereiste Ausländer (Paragraf 15a Aufenthaltsgesetz) die Aufnahmekapazitäten reduzieren. In Stuttgart sind in den vergangenen drei Jahren mehr als 300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist.

 “Mir ist bekannt, dass eine schlüsselgerechte Verteilung der zurzeit in Stuttgart lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf andere Stadt- und Landkreise derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist: Ich bedauere, dass weder Bund noch Land initiativ werden, den hier durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz hervorgerufenen Widerspruch zwischen den aufenthalts- und asylrechtlichen Verteilungsvorschriften einerseits und der Inobhutnahmeregelung nach dem 8. Sozialgesetzbuch andererseits zu lösen“, betonte Bürgermeisterin Isabel Fezer.

Was die erwachsenen unerlaubt eingereisten Ausländer anbelangt, hoffe die Stadt auf eine rasche Lösung. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hat deshalb Ende vergangenen Jahres Regierungspräsident Johannes Schmalzl gebeten, sich zumindest bei diesem Personenkreis für eine schlüsselgerechte Verteilung einzusetzen.



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