Einkaufen Jugendliche Alkoholtestkäufer im Einsatz Junge Beschäftigte der Stadt Stuttgart und der Polizei werden ab Mitte
August in mehreren gemeinsamen Aktionen als Alkoholtestkäufer im Stadtgebiet
unterwegs sein.
Ziel dieser Aktionen ist es, Gewerbetreibende und Angestellte für die konsequente
Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholhaltigen
Getränken zu sensibilisieren. Das Verkaufspersonal soll sich zukünftig ganz
selbstverständlich nach dem Alter der Kunden erkundigen und sich gegebenenfalls
auch den Ausweis zeigen lassen.
Laut Gesetz dürfen Jugendliche erst ab 16 Jahren Wein, Bier und Sekt kaufen,
Hochprozentiges und branntweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren.
Wer dennoch Branntwein an Jugendliche verkauft, kann mit einem Bußgeld bis zu
3 500 Euro belegt werden. Ordnungswidrig handelt auch, wer als Erwachsener den
von ihm erworbenen Alkohol an Jugendliche weitergibt.
Hintergrund der Aktion sind die seit Jahren von der Polizei nicht nur in der
Landeshauptstadt registrierten negativen Begleiterscheinungen von exzessivem
Alkoholkonsum wie Pöbeleien, Provokationen, Ordnungsstörungen oder
Körperverletzungen. 15,7 % aller Straftaten unter Alkoholeinfluss sind 2009 von unter
21-Jährigen begangen worden. Bei gefährlichen Körperverletzungen und bei der
altkriminalität liegt der Anteil sogar bei über 30 %. Auch die stationäre Aufnahme
von Kindern und Jugendlichen wegen Alkoholintoxikation gibt Anlass zur Sorge.
231 junge Menschen mussten im Jahr 2009 in Stuttgarter Krankenhäusern behandelt
werden.